Landesregierung bestätigt: AfD bei Briefwahl stark benachteiligt

Die Briefwahl wurde einstmals eingeführt, um Erkrankten, Behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung ihres demokratischen Wahlrechts zu ermöglichen. Hintergründiges Ziel ist damit ebenfalls, dieWahlbeteiligung und die demokratische Legitimation der Wahlergebnisse zu erhöhen. Seit 1990 sind die Briefwahlquoten in der Bundesrepublik bei Bundestagswahlen kontinuierlich gestiegen und lagen zuletzt bei ca. 25%, was einer Verdreifachung seit 1990 entspricht. Auch in Brandenburg stieg bei der letzten Landtagswahl der Anteil der Briefwähler weiter an, auf 23,1%. Damit gaben fast ein Viertel der Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab. Aus verfassungs- und demokratietheoretischer Sicht ist die Briefwahl jedoch umstritten. Führende Politikwissenschaftler, wie der anerkannte Parteienforscher Oskar Niedermayer, bemängeln, dass derart hohe Briefwahlquoten dem Prinzip der Einheitlichkeit der Wahl widersprechen, da Briefwahlstimmen teilweise lange vor dem Wahltag abgegeben werden und neue politische Entwicklungen bis zum Wahltag damit nicht mehr in die Wahlentscheidung des Briefwählers einfließen können. Zudem kann es z. B. in Seniorenheimen zu Problemen mit den Prinzipien des Wahlgeheimnisses und der Freiheit der Wahl kommen. Auch der Bundeswahlleiter hat sich bereits kritisch über die hohen Briefwahlquoten zur letzten Bundestagswahl geäußert. Um diese demokratietheoretischen Probleme zu beseitigen und gleichzeitig die Ermöglichung der Wahrnehmung des Wahrechtes auch erkrankten, behinderten und anderweitig verhinderten Personen zu ermöglichen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen öffentlich diskutiert. Unter anderem der Einsatz mobiler Wahllokale, die in Dänemark bereits im Einsatz sind und eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bewirken konnten.

Hier finden Sie die ganze Anfrage und Antwort der Landesregierung.