Parlamentarischer Untersuchungsauschuss zur „Corona-Krisenpolitik“ im Landtag Brandenburg

Am 23.09.2020 setzten wir als AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg den ersten und einzigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in ganz Deutschland zum Thema „Corona-Krisenpolitik“ ein.

Wir können dies nur, weil wir durch das gute Wahlergebnis im Jahr 2019 eine ausreichend große Fraktion im Parlament bilden. Für die Einsetzung wird laut Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg „ein Fünftel“ der Abgeordneten benötigt. Dieses übertreffen wir mit aktuell 23 von 88 Abgeordneten sogar deutlich.

Den Untersuchungsausschuss setzen wir ein, um zu untersuchen, ob das Regierungshandeln im Zusammenhang mit der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus dem grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt.

Im Einzelnen bedeutet dies die Prüfung, ob die Maßnamen einem legitimen Zweck dienen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Unser Antragstext lautet wie folgt:

Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Der Landtag möge beschließen:

Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ eingesetzt.

I. Untersuchungsgegenstand

A. Das Aufgabenfeld des Untersuchungsausschusses soll Folgendes umfassen:

  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ geeignet, erforderlich und angemessen waren. Er soll klären, a) ob und inwieweit es dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Infektionskrankheit COVID-19 und deren negative Einwirkung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung zu minimieren und b) ob es bessere Alternativen zum Regierungshandeln gab. Der Untersuchungsgegenstand bezieht sich insoweit allein auf bereits abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Vorgänge. Maßgebender Zeitpunkt für sämtliche Vorgänge der Untersuchung ist daher der Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wurde (Stichtag). Alle bis zu diesem Stichtag getätigten Handlungen (oder Unterlassungen) der Landesregierung im Rahmen ihrer Krisenpolitik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 sollen daher vom Untersuchungsausschuss beleuchtet werden. Die nachfolgenden Konkretisierungen des Untersuchungsgegenstands beziehen sich ausschließlich auf die oben genannte zeitliche Grenze.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend untersuchen, ob die im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie umgesetzten Eingriffe der Landesregierung in die Freiheit der Bürger mit dem grundgesetzlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip und sämtlichen weiteren verfassungsrechtlichen Regelungen zum Schutz von individuellen oder kollektiven Rechtsgütern und gesetzlichen Regelungen in Einklang standen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wirkungen die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen verursacht haben, und in welchem Verhältnis diese a) zu den von der Landesregierung zur Einsetzung der Eindämmungsverordnungen zugrunde gelegten Schadensszenarien der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie sowie b) zu den tatsächlich beobachteten Folgen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie stehen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann der Landesregierung und den ihr unterstehenden Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie des Krankheitsverlaufs und der Gefahren von COVID-19 vorlagen, wie sie damit umgegangen sind und welche Anstrengungen unternommen wurden, die Entscheidungsgrundlage qualitativ für alle relevanten Stellen, auch die ausführenden Behörden, zu optimieren. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob die Landesregierung alles Erforderliche getan hat, um sich kontinuierlich ein möglichst objektives Lagebild zu verschaffen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann die Landesregierung und die ihr unterstehenden Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen für die brandenburgische Wirtschaft und das gesellschaftliche Klima hatten und welche Maßnahmen getroffen wurden, um die diesbezügliche Entscheidungsgrundlage qualitativ für alle relevanten Stellen, auch die ausführenden Behörden zu optimieren.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Teile der Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten aus den Punkten 4. und 5. als Grundlage für die jeweilige Lagebewertung und die Entwicklungsprojektionen von der brandenburgischen Landesregierung, den Gesundheitsämtern, den kommunalen Trägern, den Krankenhäusern sowie den Ministerien und angeschlossenen Behörden genutzt wurden und in den Entscheidungsprozess über die zur Eindämmung geplanten Maßnahmen eingeflossen sind.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Handlungen und Unterlassungen die Landesregierung in Handlungsautonomie und welche in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den Bundesbehörden und anderen Landesregierungen unternommen hat.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Krisenpläne/Pandemiepläne der Landesregierung vorlagen und welche Tauglichkeit diese Pläne in der Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie unter Beweis gestellt haben.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Lehren seitens der Landesregierung auch im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen aus der Krisensimulation der Bundesregierung „Kabinett Merkel II“ im Jahr 2010, der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ aus dem Jahr 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013) gezogen wurden und welche Maßnahmen aufgrund dessen für das Krisenmanagement im Land Brandenburg ergriffen wurden und welche davon, bezogen auf den oben genannten Untersuchungszeitraum, geholfen, geschadet oder nichts genützt haben.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob und inwieweit Mängel in der Organisationsstruktur oder der Ausübung der den Brandenburger Behörden und Ämtern übertragenen Befugnisse im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines rechtlich gebotenen und zulässigen Informationsaustausches untereinander dazu beigetragen haben, dass die Folgen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie oder die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen in Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag schwerer ausgefallen sind.

B. Der Untersuchungsausschuss soll dazu insbesondere die folgenden Fragen beantworten:

  • Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung
  1. Auf welche Weise gelangte die Landesregierung zu ihrer Bewertung des SARS-CoV-2-Pandemiegeschehens, der davon ausgehenden Gefahr für die Gesundheit der Brandenburger Bevölkerung und den zur Eindämmung dieser Gefahr abzuleitenden Maßnahmen?
  2. Welche konkreten Daten lagen der Risikobeurteilung und den Entscheidungen der Landesregierung im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie zu Grunde?
  3. Welche intrinsische, kontextuelle, systematische und begriffliche Qualität hatten diese Daten und welche Maßnahmen unternahm die Landesregierung, diese Daten auf ihre intrinsische, kontextuelle, systematische und begriffliche Qualität zu überprüfen und ggf. die Datenqualität zu maximieren?
  4. Welche Prognosen und Szenarien wurden zur Beurteilung der Lage und zur Abwägung der zu beschließenden bzw. beschlossenen Maßnahmen zugrunde gelegt?
  5. Gab es im Laufe der Zeit Änderungen in der Bewertung des SARS-CoV-2-Pandemiegeschehens und der von dem Virus ausgehenden Gefahr durch die Landeregierung? Falls ja, wodurch wurden sie verursacht, welche Konsequenzen auf die Krisenpolitik hatten sie und wie wurden sie dem Landtag und der Öffentlichkeit vermittelt?
  6. Auf wessen Empfehlung hat sich die Landesregierung bei der Entscheidung über die Strategie verlassen und welche Determinanten haben die Strategie bedingt?
  7. Wurden einseitig Daten und Einschätzungen des RKI für den Entscheidungsprozess des Krisenmanagements herangezogen oder wurde sich auch der Vielfalt von anderen verfügbaren Instituten, Einrichtungen und Experten zur Lagebeurteilung bedient?
  8. Welche fachlichen Expertise-Ressourcen standen der Landesregierung zur Beurteilung der mit der Pandemie verbundenen Gefahren und zur Abschätzung der Folgewirkungen ihrer Maßnahmen zur Verfügung und um welche hat sie sich selbst wie bemüht und welche in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen?
  9. Welche spezifisch brandenburgischen Wissensressourcen wurden in die Informationsbeschaffung der Landesregierung einbezogen?
  10. Welche normativen Handlungsgrundsätze lagen den Entscheidungen der Landesregierung zugrunde, welche Strategie wurde daraus entwickelt und wie wurde das operative Vorgehen gehandhabt?
  11. Wurde auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung nach den Rechtsprinzipien des Grundgesetzes, der Gesetze und nach den Verwaltungsvorschriften gehandelt?
  12. Wurde über die zur Verfügung stehenden Informationen hinaus versucht, relevante Erkenntnisse über die tatsächlichen von der Pandemie ausgehenden Gefahren zu erlangen, und wenn ja, welche waren das?
  13. Welche Teststrategie zur Erlangung umfangreicher und verlässlicher Daten zum Pandemiegeschehen im Zeitverlauf wurden in Brandenburg eingesetzt?
  14. Welche Testverfahren wurden angewendet und welche Güte besaßen diese?
  15. Welche Testkapazitäten konnten abgerufen werden und welche Testkapazitäten konnten durch Initiativen der Landesregierung zu welchem Zeitpunkt aufgebaut werden?
  16. Wie wurde festgestellt, ob die als „Coronatote“ ausgewiesenen Verstorbenen ursächlich an und nicht nur mit dem Virus oder der Infektion verstorben sind und wie wurden in diesem Zusammenhang Vorerkrankung, Alter und andere Faktoren berücksichtigt?
  17. Hat die Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag Studien zum Pandemiegeschehen – ähnlich der Studie von Prof. Hendrik Streek in Heinsberg – durchgeführt oder in Auftrag gegeben, um das tatsächliche Verbreitungs- und Pandemiegeschehen in Brandenburg genauer aufzuklären? Wenn nein, warum nicht?
  18. Welche Rolle haben die brandenburgischen Pandemiepläne bei der Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung gespielt und wann fand deren letzte Aktualisierung vor der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie statt?
  • Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle
  1. Wurde zu Beginn der Krise von der Landesregierung alles getan, um das prognostizierte Schadensausmaß zu minimieren oder wurde die Entwicklung verschlafen, wodurch dann ein Handlungsdruck entstand, um vermeintlich verlorenen Boden wiedergutzumachen?
  2. Waren die Prognosen über Schadenseintritte und -verläufe die besten Prognosen, die zugrunde gelegt werden konnten?
  3. Wurden alle relevanten Informationen, die zur Verfügung standen, in die Prognose einbezogen?
  4. Welche Maßnahmen wurden beschlossen und umgesetzt?
  5. Welche konkreten (operationalisierten) Ziele verfolgte die Landesregierung mit den einzelnen Maßnahmen und insgesamt?
  6. Waren die Maßnahmen rechtmäßig?
  7. Wurden die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen rechtmäßig ausgeführt?
  8. Waren die Maßnahmen die besten, die getroffen werden konnten?
  9. Wie wurde die Wirkung der Maßnahmen gemessen?
  10. Waren die mit den Maßnahmen angestrebten Ziele richtig gewählt?
  11. Wie wurden diese Ziele operationalisiert?
  12. Wurden die Ziele erreicht und wie wurde dies gemessen?
  13. Wurde die Zielerreichung kontrolliert, wenn ja wie, und wie regelmäßig, wenn nein, warum nicht?
  14. Wie wurden die Bettenkapazitäten in Krankenhäusern in Brandenburg erhöht und unter welcher Kontrolle geschah dies?
  15. Gab es Kliniken in Brandenburg, in denen während des Pandemiegeschehens Kurzarbeit angemeldet wurde, weil insgesamt zu wenige Patienten zu behandeln waren, wenn ja, welche waren es und wie viele Personen waren von Kurzarbeit betroffen?
  16. Gibt es Hinweise darauf, dass Entscheidungen der Landesregierung auf Grundlage von spezialisierten Experten mit Inselwissen, die zwar ihr Fachgebiet, aber nicht die Folgewirkungen überschauen konnten, zu negativen Effekten für die Gesellschaft geführt haben?
  17. Hatte die Landesregierung für den Fall, dass es Hinweise dazu gegeben hätte, dass sich das Pandemiegeschehen als so klein dargestellt hätte, dass man von einem Fehlalarm hätte sprechen müssen, eine sofortige Exit-Strategie aus den Maßnahmen?
  18. Gab es in den Instrumenten zur Erkennung des Pandemiegeschehens der Landesregierung einen Marker zur Erkennung eines potentiellen Fehlalarms?
  19. Gibt es Hinweise darauf, dass die Landesregierung durch Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen eine Desinformation der Bevölkerung verursacht hat?
  20. Gibt es Hinweise darauf, dass das bestimmende Schutzziel des Brandenburger Krisenmanagements ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung war, sondern die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz von Regierungsparteien, Regierungsmitgliedern oder von getroffenen Maßnahmen im Vordergrund stand?
  21. Gibt es Hinweise darauf, dass Schwächen der Krisenpläne und mangelhafte Vorbereitung seitens der Landesregierung Einblicke darin gegeben haben, wie ein bioterroristischer Angriff aussehen könnte – und haben diese offengelegten Schwächen möglicherweise das Risiko für einen solchen Angriff erhöht?
  • Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung
  1. Wie groß war die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch das Virus und die Erkrankung?
  2. Wie groß war das tatsächliche bisherige Schadensausmaß für die Gesundheit der Bevölkerung Brandenburgs?
  3. Wie viele Personen sind bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag in Brandenburg an COVID-19 erkrankt, wie viele davon vollständig genesen, wie viele davon ursächlich an COVID-19 verstorben und wie stellen sich diese Zahlen im deutschland- und weltweiten Vergleich dar?
  4. Wie viele Personen sind bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag 2020 in Brandenburg verstorben und wie fällt der Vergleich zu den zehn Vorjahren aus?
  5. Wie viele Grippetote gab es bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag 2020 in Brandenburg und wie fällt der Vergleich zu den zehn Vorjahren aus?
  6. Welche verschiedenen gesundheitlichen Folgen welcher Art hatte die Infektion/der Krankheitsverlauf für genesene Patienten und asymptomatisch Infizierte?
  7. Wie groß war die positive Wirkung aller und jeder einzelnen von der Landesregierung umgesetzten Maßnahme auf die Gesundheit der Bevölkerung und gegen die Ausbreitung der Pandemie und wie lässt sich diese positive Wirkung nachweisen?
  8. Welche Schäden für die Gesundheit der Bevölkerung haben die Maßnahmen der Krisenpolitik der Landesregierung bewirkt?
  9. Welche Auswirkungen hatte das Bettenmanagement (das Freihalten von Krankenhausbetten für potentielle COVID-19-Patienten) auf die Gesundheit der Bevölkerung?
  10. Gibt es Hinweise darauf, dass aufgrund von für potentielle COVID-19-Patienten geräumte Klinikbetten und aufgrund von abgesagten Operationen Patienten mit anderen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gestorben sind, die sonst behandelt worden wären.
  11. Welche gesundheitlichen Auswirkungen hatten abgesagte Folgebehandlungen von anderen (z. B. an Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt) Erkrankten oder gesundheitlich beeinträchtigten Personen?
  12. Gibt es Hinweise darauf, dass die durch die Eindämmungsmaßnahmen erzwungene Niveauabsenkung im Pflegedienst vorzeitige Todesfälle ausgelöst oder die Lebenserwartung oder die Lebensqualität der betroffenen Pflegepatienten vermindert hat, wenn ja, in welchem Ausmaß?
  13. Gibt es Hinweise darauf, dass eine erhöhte Anzahl Todesfälle durch Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere kardiovaskuläre Ereignisse vorgekommen sind, wenn ja, in welchem Ausmaß?
  14. Gab es in der Zeit der Eindämmungsmaßnahmen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag eine Zunahme von Suiziden und Suizidversuchen in Brandenburg?
  15. Gab es sonstige gesundheitliche Schäden (verbunden mit Leid der Betroffenen und hohem Kosteneffekt für die sozialen Sicherungssysteme, das Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt) in der Bevölkerung, insbesondere Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere Depressionen und Angstzustände (besonders in ihren Kontakten reduzierte alte oder pflegebedürftige Menschen sind von den Maßnahmen betroffen und leiden vielfach stark unter ihnen)?
  16. Gibt es Hinweise darauf, dass es infolge der starken Kontaktbegrenzungen und Kontaktverbote und den Ausgangsbeschränkungen innerhalb von Familien und anderen Wohngemeinschaften mehr Streitigkeiten und Körperverletzungen gab (häusliche Gewalt, Kindesmissbrauch, etc.)?
  17. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel am 27.04.2020 eingeführt und auf welcher Informationsgrundlage wurde sie am 05.09.2020 unter Bußgeldbewährung gestellt und welche Wirkungen hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung letztlich entfaltet?
  18. Gibt es Hinweise darauf, dass die Maßnahmen des sozialen Distanzierens und der Maskenpflicht zu Kommunikationsstörungen und psychologischen Folgeeffekten in der Bevölkerung geführt haben?
  19. Gibt es Hinweise dazu, dass die Maßnahmen mittelbar einen Verlust an Lebenserwartung der Bevölkerung zur Folge hatten?
  20. Gibt es Hinweise dazu, wie groß dieser Verlust an Lebenserwartung insgesamt für die Brandenburger Bevölkerung war?
  21. Kann eine eindeutige Bilanz über die Wirksamkeit aller und jeder einzelnen Maßnahme der Landesregierung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung gezogen werden und wie fällt diese insgesamt und im Vergleich mit der jeweiligen Handlungsalternative der Unterlassung aus?
  22. Hätte es weniger drastische Maßnahmen gegeben, deren zu erwartende Wirkungen eine günstigere Bilanz aufgewiesen hätten
  • Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft
  1. Wie hoch waren die volkswirtschaftlichen Folgekosten des Pandemiegeschehens für Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag?
  2. Welche Kosten im Sinne einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für Brandenburg wurden für die Umsetzung der Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Krisenpolitik prognostiziert?
  3. Welche direkten Kosten sind durch die Umsetzung aller und jeder einzelnen Maßnahme der Krisenpolitik der Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstanden?
  4. Welche Kosten im Sinne einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für Brandenburg wurden für die Handlungsalternative der Unterlassung aller und jeder einzelnen Maßnahme prognostiziert?
  5. Wie oft wurde eine Kostenkontrolle durchgeführt?
  6. Wie verteilen sich diese entstandenen Kosten auf die verschiedenen wirtschaftlichen Akteure in Brandenburg (Staat, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Solo-Selbständige, Arbeitslose)?
  7. Wie verteilen sich diese entstandenen Kosten auf die verschiedenen Branchen?
  8. Wie wurden die bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstandenen Kosten des Staates gedeckt?
  9. Wie viele Unternehmen haben in Brandenburg zwischen dem 1. Quartal des Jahres 2020 und dem für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag Insolvenz angemeldet, wie viele dieser Insolvenzen lassen sich unmittelbar, mittelbar oder gar nicht mit Maßnahmen der Krisenpolitik der Landesregierung in kausale Verbindung bringen und wie fällt der Vergleich mit Insolvenzzahlen aus den Vorjahren aus?
  10. Welche Hilfsprogramme hat die Landesregierung für wen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag umgesetzt?
  11. Welche Effekte haben die bisherigen Hilfsprogramme und Hilfszahlungen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag konkret bewirkt?
  12. Wie viele Hilfszahlungen und in welcher Höhe hat das Land Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag im Rahmen der „Corona-Soforthilfen“ bewilligt und wie viele davon an wie viele Antragsteller ausgezahlt?
  13. Gab es Schadenersatzforderungen wegen Fehlentscheidungen der Landesregierung in der Krisenpolitik?
  14. Hält die Landesregierung die bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstandenen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten ihrer Krisenpolitik für verhältnismäßig?
  • Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden
  1. Wurde betrügerischer Umgang mit den Corona-Soforthilfen festgestellt und wenn ja, wie hoch war der Schaden durch betrügerische Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfe, um welche Täter handelte es sich, konnte dabei bandenmäßiges Vorgehen beobachtet werden und kam es bereits zu Verurteilungen, und wenn ja, mit welchem Strafmaß?
  2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, woraus sich schließen lässt, dass aufgrund des Tragens von Schutzmasken ein erhöhtes Vorkommen bestimmter Deliktarten zu verzeichnen war?
  3. Liegen der Landesregierung Zahlen über bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug vor, die im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe stehen?
  4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen wurden bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag im Land Brandenburg aufgrund von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt und verfolgt?
  5. Welche Kosten sind dem Land Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstanden, um die Einsatzkräfte von Polizei und der Ordnungsämter gegen SARS-CoV-2/COVID-19 auszurüsten?
  6. Liegen der Landesregierung insoweit, das heißt bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag, Zahlen über im Einsatz erkrankte Ordnungskräfte vor?

II. Abschlussbericht und Empfehlungen

Der Untersuchungsausschuss soll einen Abschlussbericht anfertigen und auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere für

  • die gesundheitspolitische Beurteilung des Handelns der Landesregierung in der Coronakrise,
  • die verfassungsrechtliche Beurteilung des Handelns der Landesregierung,
  • die wirtschaftspolitische Beurteilung und Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Handelns der Landesregierung,
  • das Informations- und Datenmanagement der Landesregierung,
  • die Krisenmechanismen in der Arbeitsweise der Landesregierung,
  • die Selbstbehauptung und Verhaltensweise der Landesregierung gegenüber Bund und Ländern,
  • die inhaltlichen Empfehlungen zur besseren Reaktion auf zukünftige Pandemiegeschehen und vergleichbare Krisensituationen sowie Empfehlungen zur bestmöglichen Bewältigung der Folgen der aktuellen Ausnahmesituation an die brandenburgische Exekutive und Legislative.

III. Arbeitsweise

Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind neben den zwingend einzubeziehenden Beweismitteln unter anderem auch die Experten des Robert-Koch-Institutes, die zuständigen Entscheidungsträger in den Bundesministerien sowie der Bundesregierung als auch der weiteren Ministerien und der Landesregierungen der anderen Bundesländer einzubeziehen sowie Staats- und Verfassungsrechtler als auch weitere Experten aus den Bereichen der Virologie, Epidemiologie, bereichsnahe Fachärzte sowie Volkswirte, Verwaltungsexperten, Soziologen, Psychologen, Philosophen und Bedienstete des Landes Brandenburg zurate zu ziehen, die der Aufklärung der Sachverhalte dienen können.

IV. Zusammensetzung und Ausstattung des Untersuchungsausschusses

  1. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.
  1. Unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen verteilen sich die Sitze im Untersuchungsausschuss 7/1 wie folgt:

Vorsitzender ohne Stimmrecht: SPD,

Stellvertretender Vorsitzender mit Stimmrecht: AfD

und des Weiteren:

SPD                                                          3 Mitglieder

AfD                                                          3 Mitglieder (inkl. Stellv. Vors.)

CDU                                                         2 Mitglieder

DIE LINKE                                             1 Mitglied

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN             1 Mitglied

BVB/FREIE WÄHLER                         1 Mitglied.

  1. Jede Fraktion des Landtages kann vom Datum des Tages des Einsetzungsbeschlusses bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Untersuchungsausschusses endet, für jeden Kalendermonat Mittel in Höhe von jeweils bis zu 7.296 Euro in Anspruch nehmen. Ergibt sich aus dem Abschluss eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder eine Erhöhung der Entgelte, so erfolgt eine Anpassung der in Satz 1 genannten Summe in Höhe der Änderung der Personaldurchschnittskosten für eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E14, Stufe 5. Die in den vorangegangenen Monaten nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind nur für Zwecke bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses stehen. Ihre Verwendung ist nachzuweisen.
  1. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Unabweisbar erforderliche zusätzliche Personal- und Sachmittel können insbesondere
  • für die vorübergehende Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (bis Besoldungsgruppe A 15 oder R 2),
  • für die vorübergehende Beschäftigung eines Mitarbeiters (Entgeltgruppe E 8),
  • für die Vergütung von Gaststenografen,
  • für die Beschaffung von IT-Ausstattungen (auch für die Fraktionen),
  • für die Erstellung von Gutachten,
  • für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die Vergütung von Dolmetschern sowie für deren Reisekosten,
  • für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschusssitzungen, sowie
  • für die Erarbeitung und Veröffentlichung des Schlussberichtes in Anspruch genommen werden.

Begründung:

Die von der WHO so genannte SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie ist ein weltweit einschneidendes Ereignis, welches – womöglich vor allem durch die getroffenen Gegenmaßnahmen – auch in Deutschland und Brandenburg zu gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen geführt hat, die auch zukünftig noch lange Nachwirkungen bedingen werden. Im Rahmen der Krisenpolitik wurden von der Brandenburger Landesregierung offensichtlich schwere Fehler gemacht, welche durch den Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg lückenlos aufgearbeitet werden müssen.

Diese Aufarbeitung ist nicht nur wichtig, um die Bevölkerung vollumfänglich über die Politik der Regierung aufzuklären, sondern auch, um die Krisenpolitik der Landesregierung im Sinne der demokratischen Oppositionsarbeit vollumfänglich zu kontrollieren. Es ist zudem unerlässlich, alle Vorgänge genauestens zu untersuchen, um aus den Fehlern der Krisenpolitik zu lernen und die entscheidenden Kompetenzen aufzubauen, um ähnliche Szenarien in der Zukunft besser zu meistern oder gar zu verhindern.

Der vorliegende Antrag wurde von 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion eingebracht. Damit ist das von Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgegebene Quorum von einem Fünftel der Mitglieder des Landtages, das zur Einsetzung eines solchen Ausschusses verpflichtet, erreicht.

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden bestehen. Die Sitzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen.

Nach § 29 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes trägt das Land die Kosten des Untersuchungsverfahrens. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Personalausstattung des Ausschusses und der Fraktionen. Für eine angemessene Personalausstattung der Fraktionen wird ein Betrag gewählt, der es den Fraktionen ermöglicht, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Entgeltgruppe 14 zu beschäftigen. Der Betrag von 7.296 Euro je Kalendermonat entspricht einem Zwölftel der jährlichen Arbeitgeberkosten für einen in Entgeltgruppe 14 Stufe 5 im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg beschäftigten Angestellten.

Die Ausbringung einer Planstelle A 15/R2 für die erforderliche Ausstattung der Verwaltung des Landtages soll es ermöglichen, bei annähernder Kostengleichheit mit einer Entgeltgruppe 14 entweder einen Beamten, Richter, Staatsanwalt oder Angestellten befristet zu beschäftigen.

Die Ausbringung einer Stelle E 8 soll die unterstützende Beschäftigung eines Sachbearbeiters ermöglichen, die oder der über Erfahrungen im Umgang mit VS verfügt. Es ist davon auszugehen, dass dem Untersuchungsausschuss 7/1 in nicht unerheblichem Umfang als vertraulich eingestufte Akten zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Der Landtag möge beschließen:

Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ eingesetzt.

I. Untersuchungsgegenstand

A. Das Aufgabenfeld des Untersuchungsausschusses soll Folgendes umfassen:

  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ geeignet, erforderlich und angemessen waren. Er soll klären, a) ob und inwieweit es dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Infektionskrankheit COVID-19 und deren negative Einwirkung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung zu minimieren und b) ob es bessere Alternativen zum Regierungshandeln gab. Der Untersuchungsgegenstand bezieht sich insoweit allein auf bereits abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Vorgänge. Maßgebender Zeitpunkt für sämtliche Vorgänge der Untersuchung ist daher der Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wurde (Stichtag). Alle bis zu diesem Stichtag getätigten Handlungen (oder Unterlassungen) der Landesregierung im Rahmen ihrer Krisenpolitik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 sollen daher vom Untersuchungsausschuss beleuchtet werden. Die nachfolgenden Konkretisierungen des Untersuchungsgegenstands beziehen sich ausschließlich auf die oben genannte zeitliche Grenze.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend untersuchen, ob die im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie umgesetzten Eingriffe der Landesregierung in die Freiheit der Bürger mit dem grundgesetzlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip und sämtlichen weiteren verfassungsrechtlichen Regelungen zum Schutz von individuellen oder kollektiven Rechtsgütern und gesetzlichen Regelungen in Einklang standen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wirkungen die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen verursacht haben, und in welchem Verhältnis diese a) zu den von der Landesregierung zur Einsetzung der Eindämmungsverordnungen zugrunde gelegten Schadensszenarien der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie sowie b) zu den tatsächlich beobachteten Folgen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie stehen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann der Landesregierung und den ihr unterstehenden Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie des Krankheitsverlaufs und der Gefahren von COVID-19 vorlagen, wie sie damit umgegangen sind und welche Anstrengungen unternommen wurden, die Entscheidungsgrundlage qualitativ für alle relevanten Stellen, auch die ausführenden Behörden, zu optimieren. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob die Landesregierung alles Erforderliche getan hat, um sich kontinuierlich ein möglichst objektives Lagebild zu verschaffen.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann die Landesregierung und die ihr unterstehenden Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen für die brandenburgische Wirtschaft und das gesellschaftliche Klima hatten und welche Maßnahmen getroffen wurden, um die diesbezügliche Entscheidungsgrundlage qualitativ für alle relevanten Stellen, auch die ausführenden Behörden zu optimieren.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Teile der Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten aus den Punkten 4. und 5. als Grundlage für die jeweilige Lagebewertung und die Entwicklungsprojektionen von der brandenburgischen Landesregierung, den Gesundheitsämtern, den kommunalen Trägern, den Krankenhäusern sowie den Ministerien und angeschlossenen Behörden genutzt wurden und in den Entscheidungsprozess über die zur Eindämmung geplanten Maßnahmen eingeflossen sind.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Handlungen und Unterlassungen die Landesregierung in Handlungsautonomie und welche in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den Bundesbehörden und anderen Landesregierungen unternommen hat.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Krisenpläne/Pandemiepläne der Landesregierung vorlagen und welche Tauglichkeit diese Pläne in der Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie unter Beweis gestellt haben.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, welche Lehren seitens der Landesregierung auch im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und anderen Landesregierungen aus der Krisensimulation der Bundesregierung „Kabinett Merkel II“ im Jahr 2010, der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ aus dem Jahr 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013) gezogen wurden und welche Maßnahmen aufgrund dessen für das Krisenmanagement im Land Brandenburg ergriffen wurden und welche davon, bezogen auf den oben genannten Untersuchungszeitraum, geholfen, geschadet oder nichts genützt haben.
  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, ob und inwieweit Mängel in der Organisationsstruktur oder der Ausübung der den Brandenburger Behörden und Ämtern übertragenen Befugnisse im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines rechtlich gebotenen und zulässigen Informationsaustausches untereinander dazu beigetragen haben, dass die Folgen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie oder die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen in Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag schwerer ausgefallen sind.

B. Der Untersuchungsausschuss soll dazu insbesondere die folgenden Fragen beantworten:

  • Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung
  1. Auf welche Weise gelangte die Landesregierung zu ihrer Bewertung des SARS-CoV-2-Pandemiegeschehens, der davon ausgehenden Gefahr für die Gesundheit der Brandenburger Bevölkerung und den zur Eindämmung dieser Gefahr abzuleitenden Maßnahmen?
  2. Welche konkreten Daten lagen der Risikobeurteilung und den Entscheidungen der Landesregierung im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie zu Grunde?
  3. Welche intrinsische, kontextuelle, systematische und begriffliche Qualität hatten diese Daten und welche Maßnahmen unternahm die Landesregierung, diese Daten auf ihre intrinsische, kontextuelle, systematische und begriffliche Qualität zu überprüfen und ggf. die Datenqualität zu maximieren?
  4. Welche Prognosen und Szenarien wurden zur Beurteilung der Lage und zur Abwägung der zu beschließenden bzw. beschlossenen Maßnahmen zugrunde gelegt?
  5. Gab es im Laufe der Zeit Änderungen in der Bewertung des SARS-CoV-2-Pandemiegeschehens und der von dem Virus ausgehenden Gefahr durch die Landeregierung? Falls ja, wodurch wurden sie verursacht, welche Konsequenzen auf die Krisenpolitik hatten sie und wie wurden sie dem Landtag und der Öffentlichkeit vermittelt?
  6. Auf wessen Empfehlung hat sich die Landesregierung bei der Entscheidung über die Strategie verlassen und welche Determinanten haben die Strategie bedingt?
  7. Wurden einseitig Daten und Einschätzungen des RKI für den Entscheidungsprozess des Krisenmanagements herangezogen oder wurde sich auch der Vielfalt von anderen verfügbaren Instituten, Einrichtungen und Experten zur Lagebeurteilung bedient?
  8. Welche fachlichen Expertise-Ressourcen standen der Landesregierung zur Beurteilung der mit der Pandemie verbundenen Gefahren und zur Abschätzung der Folgewirkungen ihrer Maßnahmen zur Verfügung und um welche hat sie sich selbst wie bemüht und welche in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen?
  9. Welche spezifisch brandenburgischen Wissensressourcen wurden in die Informationsbeschaffung der Landesregierung einbezogen?
  10. Welche normativen Handlungsgrundsätze lagen den Entscheidungen der Landesregierung zugrunde, welche Strategie wurde daraus entwickelt und wie wurde das operative Vorgehen gehandhabt?
  11. Wurde auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung nach den Rechtsprinzipien des Grundgesetzes, der Gesetze und nach den Verwaltungsvorschriften gehandelt?
  12. Wurde über die zur Verfügung stehenden Informationen hinaus versucht, relevante Erkenntnisse über die tatsächlichen von der Pandemie ausgehenden Gefahren zu erlangen, und wenn ja, welche waren das?
  13. Welche Teststrategie zur Erlangung umfangreicher und verlässlicher Daten zum Pandemiegeschehen im Zeitverlauf wurden in Brandenburg eingesetzt?
  14. Welche Testverfahren wurden angewendet und welche Güte besaßen diese?
  15. Welche Testkapazitäten konnten abgerufen werden und welche Testkapazitäten konnten durch Initiativen der Landesregierung zu welchem Zeitpunkt aufgebaut werden?
  16. Wie wurde festgestellt, ob die als „Coronatote“ ausgewiesenen Verstorbenen ursächlich an und nicht nur mit dem Virus oder der Infektion verstorben sind und wie wurden in diesem Zusammenhang Vorerkrankung, Alter und andere Faktoren berücksichtigt?
  17. Hat die Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag Studien zum Pandemiegeschehen – ähnlich der Studie von Prof. Hendrik Streek in Heinsberg – durchgeführt oder in Auftrag gegeben, um das tatsächliche Verbreitungs- und Pandemiegeschehen in Brandenburg genauer aufzuklären? Wenn nein, warum nicht?
  18. Welche Rolle haben die brandenburgischen Pandemiepläne bei der Informationsbeschaffung und Entscheidungsfindung gespielt und wann fand deren letzte Aktualisierung vor der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie statt?
  • Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle
  1. Wurde zu Beginn der Krise von der Landesregierung alles getan, um das prognostizierte Schadensausmaß zu minimieren oder wurde die Entwicklung verschlafen, wodurch dann ein Handlungsdruck entstand, um vermeintlich verlorenen Boden wiedergutzumachen?
  2. Waren die Prognosen über Schadenseintritte und -verläufe die besten Prognosen, die zugrunde gelegt werden konnten?
  3. Wurden alle relevanten Informationen, die zur Verfügung standen, in die Prognose einbezogen?
  4. Welche Maßnahmen wurden beschlossen und umgesetzt?
  5. Welche konkreten (operationalisierten) Ziele verfolgte die Landesregierung mit den einzelnen Maßnahmen und insgesamt?
  6. Waren die Maßnahmen rechtmäßig?
  7. Wurden die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen rechtmäßig ausgeführt?
  8. Waren die Maßnahmen die besten, die getroffen werden konnten?
  9. Wie wurde die Wirkung der Maßnahmen gemessen?
  10. Waren die mit den Maßnahmen angestrebten Ziele richtig gewählt?
  11. Wie wurden diese Ziele operationalisiert?
  12. Wurden die Ziele erreicht und wie wurde dies gemessen?
  13. Wurde die Zielerreichung kontrolliert, wenn ja wie, und wie regelmäßig, wenn nein, warum nicht?
  14. Wie wurden die Bettenkapazitäten in Krankenhäusern in Brandenburg erhöht und unter welcher Kontrolle geschah dies?
  15. Gab es Kliniken in Brandenburg, in denen während des Pandemiegeschehens Kurzarbeit angemeldet wurde, weil insgesamt zu wenige Patienten zu behandeln waren, wenn ja, welche waren es und wie viele Personen waren von Kurzarbeit betroffen?
  16. Gibt es Hinweise darauf, dass Entscheidungen der Landesregierung auf Grundlage von spezialisierten Experten mit Inselwissen, die zwar ihr Fachgebiet, aber nicht die Folgewirkungen überschauen konnten, zu negativen Effekten für die Gesellschaft geführt haben?
  17. Hatte die Landesregierung für den Fall, dass es Hinweise dazu gegeben hätte, dass sich das Pandemiegeschehen als so klein dargestellt hätte, dass man von einem Fehlalarm hätte sprechen müssen, eine sofortige Exit-Strategie aus den Maßnahmen?
  18. Gab es in den Instrumenten zur Erkennung des Pandemiegeschehens der Landesregierung einen Marker zur Erkennung eines potentiellen Fehlalarms?
  19. Gibt es Hinweise darauf, dass die Landesregierung durch Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen eine Desinformation der Bevölkerung verursacht hat?
  20. Gibt es Hinweise darauf, dass das bestimmende Schutzziel des Brandenburger Krisenmanagements ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung war, sondern die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz von Regierungsparteien, Regierungsmitgliedern oder von getroffenen Maßnahmen im Vordergrund stand?
  21. Gibt es Hinweise darauf, dass Schwächen der Krisenpläne und mangelhafte Vorbereitung seitens der Landesregierung Einblicke darin gegeben haben, wie ein bioterroristischer Angriff aussehen könnte – und haben diese offengelegten Schwächen möglicherweise das Risiko für einen solchen Angriff erhöht?
  • Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung
  1. Wie groß war die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch das Virus und die Erkrankung?
  2. Wie groß war das tatsächliche bisherige Schadensausmaß für die Gesundheit der Bevölkerung Brandenburgs?
  3. Wie viele Personen sind bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag in Brandenburg an COVID-19 erkrankt, wie viele davon vollständig genesen, wie viele davon ursächlich an COVID-19 verstorben und wie stellen sich diese Zahlen im deutschland- und weltweiten Vergleich dar?
  4. Wie viele Personen sind bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag 2020 in Brandenburg verstorben und wie fällt der Vergleich zu den zehn Vorjahren aus?
  5. Wie viele Grippetote gab es bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag 2020 in Brandenburg und wie fällt der Vergleich zu den zehn Vorjahren aus?
  6. Welche verschiedenen gesundheitlichen Folgen welcher Art hatte die Infektion/der Krankheitsverlauf für genesene Patienten und asymptomatisch Infizierte?
  7. Wie groß war die positive Wirkung aller und jeder einzelnen von der Landesregierung umgesetzten Maßnahme auf die Gesundheit der Bevölkerung und gegen die Ausbreitung der Pandemie und wie lässt sich diese positive Wirkung nachweisen?
  8. Welche Schäden für die Gesundheit der Bevölkerung haben die Maßnahmen der Krisenpolitik der Landesregierung bewirkt?
  9. Welche Auswirkungen hatte das Bettenmanagement (das Freihalten von Krankenhausbetten für potentielle COVID-19-Patienten) auf die Gesundheit der Bevölkerung?
  10. Gibt es Hinweise darauf, dass aufgrund von für potentielle COVID-19-Patienten geräumte Klinikbetten und aufgrund von abgesagten Operationen Patienten mit anderen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gestorben sind, die sonst behandelt worden wären.
  11. Welche gesundheitlichen Auswirkungen hatten abgesagte Folgebehandlungen von anderen (z. B. an Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt) Erkrankten oder gesundheitlich beeinträchtigten Personen?
  12. Gibt es Hinweise darauf, dass die durch die Eindämmungsmaßnahmen erzwungene Niveauabsenkung im Pflegedienst vorzeitige Todesfälle ausgelöst oder die Lebenserwartung oder die Lebensqualität der betroffenen Pflegepatienten vermindert hat, wenn ja, in welchem Ausmaß?
  13. Gibt es Hinweise darauf, dass eine erhöhte Anzahl Todesfälle durch Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere kardiovaskuläre Ereignisse vorgekommen sind, wenn ja, in welchem Ausmaß?
  14. Gab es in der Zeit der Eindämmungsmaßnahmen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag eine Zunahme von Suiziden und Suizidversuchen in Brandenburg?
  15. Gab es sonstige gesundheitliche Schäden (verbunden mit Leid der Betroffenen und hohem Kosteneffekt für die sozialen Sicherungssysteme, das Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt) in der Bevölkerung, insbesondere Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere Depressionen und Angstzustände (besonders in ihren Kontakten reduzierte alte oder pflegebedürftige Menschen sind von den Maßnahmen betroffen und leiden vielfach stark unter ihnen)?
  16. Gibt es Hinweise darauf, dass es infolge der starken Kontaktbegrenzungen und Kontaktverbote und den Ausgangsbeschränkungen innerhalb von Familien und anderen Wohngemeinschaften mehr Streitigkeiten und Körperverletzungen gab (häusliche Gewalt, Kindesmissbrauch, etc.)?
  17. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel am 27.04.2020 eingeführt und auf welcher Informationsgrundlage wurde sie am 05.09.2020 unter Bußgeldbewährung gestellt und welche Wirkungen hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung letztlich entfaltet?
  18. Gibt es Hinweise darauf, dass die Maßnahmen des sozialen Distanzierens und der Maskenpflicht zu Kommunikationsstörungen und psychologischen Folgeeffekten in der Bevölkerung geführt haben?
  19. Gibt es Hinweise dazu, dass die Maßnahmen mittelbar einen Verlust an Lebenserwartung der Bevölkerung zur Folge hatten?
  20. Gibt es Hinweise dazu, wie groß dieser Verlust an Lebenserwartung insgesamt für die Brandenburger Bevölkerung war?
  21. Kann eine eindeutige Bilanz über die Wirksamkeit aller und jeder einzelnen Maßnahme der Landesregierung auf die Gesundheit der brandenburgischen Bevölkerung gezogen werden und wie fällt diese insgesamt und im Vergleich mit der jeweiligen Handlungsalternative der Unterlassung aus?
  22. Hätte es weniger drastische Maßnahmen gegeben, deren zu erwartende Wirkungen eine günstigere Bilanz aufgewiesen hätten
  • Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft
  1. Wie hoch waren die volkswirtschaftlichen Folgekosten des Pandemiegeschehens für Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag?
  2. Welche Kosten im Sinne einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für Brandenburg wurden für die Umsetzung der Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Krisenpolitik prognostiziert?
  3. Welche direkten Kosten sind durch die Umsetzung aller und jeder einzelnen Maßnahme der Krisenpolitik der Landesregierung bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstanden?
  4. Welche Kosten im Sinne einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für Brandenburg wurden für die Handlungsalternative der Unterlassung aller und jeder einzelnen Maßnahme prognostiziert?
  5. Wie oft wurde eine Kostenkontrolle durchgeführt?
  6. Wie verteilen sich diese entstandenen Kosten auf die verschiedenen wirtschaftlichen Akteure in Brandenburg (Staat, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Solo-Selbständige, Arbeitslose)?
  7. Wie verteilen sich diese entstandenen Kosten auf die verschiedenen Branchen?
  8. Wie wurden die bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstandenen Kosten des Staates gedeckt?
  9. Wie viele Unternehmen haben in Brandenburg zwischen dem 1. Quartal des Jahres 2020 und dem für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag Insolvenz angemeldet, wie viele dieser Insolvenzen lassen sich unmittelbar, mittelbar oder gar nicht mit Maßnahmen der Krisenpolitik der Landesregierung in kausale Verbindung bringen und wie fällt der Vergleich mit Insolvenzzahlen aus den Vorjahren aus?
  10. Welche Hilfsprogramme hat die Landesregierung für wen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag umgesetzt?
  11. Welche Effekte haben die bisherigen Hilfsprogramme und Hilfszahlungen bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag konkret bewirkt?
  12. Wie viele Hilfszahlungen und in welcher Höhe hat das Land Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag im Rahmen der „Corona-Soforthilfen“ bewilligt und wie viele davon an wie viele Antragsteller ausgezahlt?
  13. Gab es Schadenersatzforderungen wegen Fehlentscheidungen der Landesregierung in der Krisenpolitik?
  14. Hält die Landesregierung die bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstandenen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten ihrer Krisenpolitik für verhältnismäßig?
  • Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden
  1. Wurde betrügerischer Umgang mit den Corona-Soforthilfen festgestellt und wenn ja, wie hoch war der Schaden durch betrügerische Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfe, um welche Täter handelte es sich, konnte dabei bandenmäßiges Vorgehen beobachtet werden und kam es bereits zu Verurteilungen, und wenn ja, mit welchem Strafmaß?
  2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, woraus sich schließen lässt, dass aufgrund des Tragens von Schutzmasken ein erhöhtes Vorkommen bestimmter Deliktarten zu verzeichnen war?
  3. Liegen der Landesregierung Zahlen über bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug vor, die im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe stehen?
  4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen wurden bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag im Land Brandenburg aufgrund von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt und verfolgt?
  5. Welche Kosten sind dem Land Brandenburg bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag entstanden, um die Einsatzkräfte von Polizei und der Ordnungsämter gegen SARS-CoV-2/COVID-19 auszurüsten?
  6. Liegen der Landesregierung insoweit, das heißt bis zum für den Untersuchungsausschuss maßgebenden Stichtag, Zahlen über im Einsatz erkrankte Ordnungskräfte vor?

II. Abschlussbericht und Empfehlungen

Der Untersuchungsausschuss soll einen Abschlussbericht anfertigen und auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere für

  • die gesundheitspolitische Beurteilung des Handelns der Landesregierung in der Coronakrise,
  • die verfassungsrechtliche Beurteilung des Handelns der Landesregierung,
  • die wirtschaftspolitische Beurteilung und Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Handelns der Landesregierung,
  • das Informations- und Datenmanagement der Landesregierung,
  • die Krisenmechanismen in der Arbeitsweise der Landesregierung,
  • die Selbstbehauptung und Verhaltensweise der Landesregierung gegenüber Bund und Ländern,
  • die inhaltlichen Empfehlungen zur besseren Reaktion auf zukünftige Pandemiegeschehen und vergleichbare Krisensituationen sowie Empfehlungen zur bestmöglichen Bewältigung der Folgen der aktuellen Ausnahmesituation an die brandenburgische Exekutive und Legislative.

III. Arbeitsweise

Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind neben den zwingend einzubeziehenden Beweismitteln unter anderem auch die Experten des Robert-Koch-Institutes, die zuständigen Entscheidungsträger in den Bundesministerien sowie der Bundesregierung als auch der weiteren Ministerien und der Landesregierungen der anderen Bundesländer einzubeziehen sowie Staats- und Verfassungsrechtler als auch weitere Experten aus den Bereichen der Virologie, Epidemiologie, bereichsnahe Fachärzte sowie Volkswirte, Verwaltungsexperten, Soziologen, Psychologen, Philosophen und Bedienstete des Landes Brandenburg zurate zu ziehen, die der Aufklärung der Sachverhalte dienen können.

IV. Zusammensetzung und Ausstattung des Untersuchungsausschusses

  1. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 stimmberechtigten ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden.
  1. Unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen verteilen sich die Sitze im Untersuchungsausschuss 7/1 wie folgt:

Vorsitzender ohne Stimmrecht: SPD,

Stellvertretender Vorsitzender mit Stimmrecht: AfD

und des Weiteren:

SPD                                                          3 Mitglieder

AfD                                                          3 Mitglieder (inkl. Stellv. Vors.)

CDU                                                         2 Mitglieder

DIE LINKE                                             1 Mitglied

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN             1 Mitglied

BVB/FREIE WÄHLER                         1 Mitglied.

  1. Jede Fraktion des Landtages kann vom Datum des Tages des Einsetzungsbeschlusses bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Untersuchungsausschusses endet, für jeden Kalendermonat Mittel in Höhe von jeweils bis zu 7.296 Euro in Anspruch nehmen. Ergibt sich aus dem Abschluss eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder eine Erhöhung der Entgelte, so erfolgt eine Anpassung der in Satz 1 genannten Summe in Höhe der Änderung der Personaldurchschnittskosten für eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E14, Stufe 5. Die in den vorangegangenen Monaten nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind nur für Zwecke bestimmt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses stehen. Ihre Verwendung ist nachzuweisen.
  1. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Unabweisbar erforderliche zusätzliche Personal- und Sachmittel können insbesondere
  • für die vorübergehende Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (bis Besoldungsgruppe A 15 oder R 2),
  • für die vorübergehende Beschäftigung eines Mitarbeiters (Entgeltgruppe E 8),
  • für die Vergütung von Gaststenografen,
  • für die Beschaffung von IT-Ausstattungen (auch für die Fraktionen),
  • für die Erstellung von Gutachten,
  • für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die Vergütung von Dolmetschern sowie für deren Reisekosten,
  • für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschusssitzungen, sowie
  • für die Erarbeitung und Veröffentlichung des Schlussberichtes in Anspruch genommen werden.

Begründung:

Die von der WHO so genannte SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie ist ein weltweit einschneidendes Ereignis, welches – womöglich vor allem durch die getroffenen Gegenmaßnahmen – auch in Deutschland und Brandenburg zu gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen geführt hat, die auch zukünftig noch lange Nachwirkungen bedingen werden. Im Rahmen der Krisenpolitik wurden von der Brandenburger Landesregierung offensichtlich schwere Fehler gemacht, welche durch den Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg lückenlos aufgearbeitet werden müssen.

Diese Aufarbeitung ist nicht nur wichtig, um die Bevölkerung vollumfänglich über die Politik der Regierung aufzuklären, sondern auch, um die Krisenpolitik der Landesregierung im Sinne der demokratischen Oppositionsarbeit vollumfänglich zu kontrollieren. Es ist zudem unerlässlich, alle Vorgänge genauestens zu untersuchen, um aus den Fehlern der Krisenpolitik zu lernen und die entscheidenden Kompetenzen aufzubauen, um ähnliche Szenarien in der Zukunft besser zu meistern oder gar zu verhindern.

Der vorliegende Antrag wurde von 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion eingebracht. Damit ist das von Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgegebene Quorum von einem Fünftel der Mitglieder des Landtages, das zur Einsetzung eines solchen Ausschusses verpflichtet, erreicht.

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern und dem Vorsitzenden bestehen. Die Sitzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen.

Nach § 29 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes trägt das Land die Kosten des Untersuchungsverfahrens. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Personalausstattung des Ausschusses und der Fraktionen. Für eine angemessene Personalausstattung der Fraktionen wird ein Betrag gewählt, der es den Fraktionen ermöglicht, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter entsprechend der Entgeltgruppe 14 zu beschäftigen. Der Betrag von 7.296 Euro je Kalendermonat entspricht einem Zwölftel der jährlichen Arbeitgeberkosten für einen in Entgeltgruppe 14 Stufe 5 im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg beschäftigten Angestellten.

Die Ausbringung einer Planstelle A 15/R2 für die erforderliche Ausstattung der Verwaltung des Landtages soll es ermöglichen, bei annähernder Kostengleichheit mit einer Entgeltgruppe 14 entweder einen Beamten, Richter, Staatsanwalt oder Angestellten befristet zu beschäftigen.

Die Ausbringung einer Stelle E 8 soll die unterstützende Beschäftigung eines Sachbearbeiters ermöglichen, die oder der über Erfahrungen im Umgang mit VS verfügt. Es ist davon auszugehen, dass dem Untersuchungsausschuss 7/1 in nicht unerheblichem Umfang als vertraulich eingestufte Akten zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

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